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UNESCO

"Der überall auf der Welt als "Campo dei Miracoli" bekannte Platz stellt in seiner ganzen Erhabenheit und architektonischen Perfektion das beste Beispiel für den pisanisch-romanischen Stil dar, eine harmonische Verschmelzung antiker, frühchristlicher, lombardischer und orientalischer Motive. Die Gebäude des Platzes präsentieren sich, obwohl sie in verschiedenen Epochen gebaut wurden, in einer äußerst eleganten stilistischen Einheitlichkeit. Der Dom, der Schiefe Glockenturm, das Baptisterium und der Camposanto stellen in ihrer Gesamtheit eine Allegorie des menschlichen Lebens dar, indem sie dessen wichtigste Ereignisse hervorheben."  

Der Domplatz von Pisa wurde nach der Präsentation des Bewerbungsdossiers seitens des ICOMOS im Jahre 1987 als Weltkulturerbe anerkannt und in die UNESCO-Liste aufgenommen. 

Aufnahme: 1987

Kriterien: C (I) (II) (IV) (VI)

Begründung: Kriterium (I): Das Kulturgut stellt ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar. Kriterium (II): Es zeigt, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Austausch menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur, Technologie, monumentaler Kunst, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf. Kriterium (IV): Es stellt ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder einer Landschaft dar, der bedeutsame Abschnitte aus der Geschichte der Menschheit versinnbildlicht. Kriterium (VI): Es ist in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Traditionen, Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen bzw. literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium die Aufnahme in die Listen nur unter ganz besonderen Umständen und in Verbindung mit anderen Kriterien rechtfertigt.)

Dokument der UNESCO-Bewerbungpdf

UNESCO World Heritage Listlink