Im April 1987 machte der ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege), eines der Beratungsorgane der UNESCO, den Vorschlag, den Monumentalkomplex der "Piazza dei Miracoli" in die UNESCO-Liste des Welterbes aufzunehmen, da den Kriterien I, II, IV und VI entsprochen wird.
Heute fragt UNESCO mit dem Bericht über den Erhaltungszustand der nationalen Kulturgüter, der beim Kulturministerium angefragt wird, nach dem Verwaltungssystem der einzelnen Stätten, um sicherzustellen, dass das beachtliche Erbe, das wir heute zu bewahren haben, an die zukünftigen Generationen weitergegeben wird.
Angesichts des Gesetzes Nr. 77 vom 20. Februar 2006 "Spezifische Maßnahmen zum Schutz und zur Nutznießung der Orte von kulturellem, landschaftlichen und umweltpolitischem Interesse, die auf der Liste des Welterbes und unter dem Schutz der UNESCO stehen" und der Notwendigkeit, den Verwaltungsplan für das UNESCO-Kulturgut "Piazza del Duomo di Pisa" aufzustellen, hat die Opera della Primaziale Pisana am 27. Juli 2007 eine Vereinbarung mit den Personen unterzeichnet, die auf verschiedene Arten und Weisen an der Verwaltung des monumentalen Komplexes beteiligt sind.
In dieser Vereinbarung werden alle aktuellen und geplanten Schutzmaßnahmen innerhalb des Zuständigkeitsgebiets des Kulturgutes definiert und koordiniert, und zwar in einem perfekten Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen nach Bewahrung und denen nach der Erschließung, um die Entscheidungen bei der städtischen und wirtschaftlichen Planung lenken und dabei gleichzeitig die Besonderheit einer geweihten Stätte zu berücksichtigen zu können.
Die Opera della Primaziale Pisana hat sowohl an der 3. Nationalen Konferenz der Denkmalpfleger der italienischen Kulturdenkmäler auf der UNESCO-Welterbeliste (Turin 2005) als auch an der 4. Konferenz (Siracusa 2006) teilgenommen, bei welcher die Beachtung der technisch-wissenschaftlichen Kriterien und der Museumsstandards (Art. 150, Abs.6 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 112/98) gezeigt wurde und man sich den Museumsbegriff des ICOM (Internationaler Museumsrat) zu eigen machte: "Eine dauerhafte, gemeinnützige und der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung, im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, welche Nachforschungen über die materiellen Zeugnisse des Menschen und seiner Umgebung anstellt, diese erwirbt, bewahrt, bekannt gibt und vor allem zu Studien- , Erziehungs-, oder Vergnügungszwecken ausstellt."
Dokumente zum Herunterladen:
- III° UNESCO-Konferenz in Turin (2005): pdf
- IV° UNESCO-Konferenz in Siracusa (2006): pdf
- Vereinbarung zum Verwaltungsplan: pdf
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